1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten bis zur Einbeziehung neuer Bedingungen auch für alle künftigen gleichartigen Verträge mit PFL Partner für Licht, Niederfeldstraße 5, 33611 Bielefeld ausschließlich.

  1. Änderungen

Wir behalten uns das Recht vor, vor Vertragsabschluss Änderungen der Produkte durchzuführen, die ausschließlich der Verbesserung dienen. Aus produktions- und wiedergabetechnischen Gründen können die abgebildeten Produkte geringfügige Abweichungen zum Original aufweisen.

  1. Preise

Alle angegebenen Preise sind Nettopreise in € zuzüglich der am Auslieferungstag gültigen Umsatzsteuer.

  1. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Versand der bestellten Ware an die zuletzt bekannte Adresse zustande.

PFL behält sich jederzeit das Recht vor, noch off en stehende Lieferungen zu stoppen bzw. Vorkasse zu verlangen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung begründete Zweifel der Bonität des Kunden auftreten oder Zahlungsverzug fälliger Rechnungen eintritt.

  1. Lieferservice

Ab 250,- € netto Bestellwert liefern wir frei Haus. Unter diesem Bestellwert erheben wir lediglich eine Frachtkostenpauschale von 6,90 €. Der Mindestauftragswert beträgt 50,- €.

Bei Beträgen unter 50,- € fallen Bearbeitungskosten in Höhe von 15,- € an.

Wir sind zu Teillieferungen ohne Mehrkosten für den Käufer berechtigt, wenn einzelne Positionen aus der Bestellung nicht sofort geliefert werden können.

Transportschäden müssen unverzüglich beim Frachtführer gerügt werden.

  1. Verpackung, Versand, Gefahrenübergang

a) Sofern nicht anders vereinbart, wählt der Lieferer Verpackung und         Versandart nach bestem Ermessen.

b) Verpackung: Der Kunde trägt die Kosten der Entsorgung selbst (Transportverpackung (§ 4 VerpackV), Umverpackung (§ 5 VerpackV) und Verkaufsverpackungen (§ 7 VerpackV)).

c) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer, auf diesen über. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers. Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen.

  1. Gewährleistung und Mängelrüge, sowie Rückgriff / Herstellerregress

a) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzt voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

b) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung der Lieferanten einzuholen. Eigenmächtiges nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge.

c) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Uns ist dabei stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

d) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

e) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, geringfügiger Farbabweichungen sowie Abweichungen bei der Materialstärke von +/- 10 %, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

f) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

g) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen uns gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

h) Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf den Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, gilt dieser Haftungsausschluss nicht.

  1. Bezahlung

Die Lieferung der Ware erfolgt auf Rechnung, zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Unter einem Warenwert von 100,- € erfolgt die Lieferung nur gegen Vorkasse oder Bankeinzug. Die Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht möglich.

  1. Eigentumsvorbehalt

Alle Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum; der Kunde wird widerruflich ermächtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Warenverkehr bei Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts zu veräußern.

  1. Entsorgung

a) Der Kunde übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.

b) Der Kunde stellt den Lieferanten von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 Elektro (Rücknahmepflicht des Herstellers) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.

c) Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen.

d) Unterlässt es der Kunde, Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, so ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.

e) Der Anspruch des Herstellers auf Übernahme/Freistellung durch den Kunden verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden beim Hersteller über die Nutzungsbeendigung

  1. Rücknahme

a) Die teilweise oder völlige Stornierung eines Auftrags durch den Käufer ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig. In diesem Fall sind wir berechtigt, zur teilweisen Deckung unserer Kosten (30% des Warenwertes) zu berechnen.

b) Bereits gelieferte Ware wird nur, wenn überhaupt, in verkaufsfähigem Zustand, in Originalverpackung zurückgenommen. Sonderanfertigungen, auf Wunsch des Kunden beschaffte Ware, Glüh- und Leuchtstofflampen, sowie elektronische Schaltgeräte werden nicht zurückgenommen. Eine Gutschrift für originalverpackte, gängige und unbeschädigte Ware erfolgt mit maximal 70% des berechneten Preises. Alle Aufarbeitungs-, Fracht- und Verpackungskosten gehen zusätzlich zu Lasten des Käufers.

c) Rücksendungen laufen grundsätzlich auf Gefahr des rücksendenden Kunden.

d) Für ohne eine schriftliche Einverständniserklärung von PFL eingesandte Ware erfolgt keine Gutschrift. Die Ware kann auf Kosten des Einsenders entsorgt werden.

  1. Datenschutz

Die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Vertrages stehenden Angaben werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei uns verbundenen Unternehmen verarbeitet. Die Anschrift der jeweiligen Datenempfänger wird auf Wunsch mitgeteilt.